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   OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15   

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OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41858)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41858)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 81a StPO, § 121 StPO
    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: Beurteilungsspielraum des Tatgerichts bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bei Verdacht einer hochansteckenden Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Untersuchungshaft trotz Verfahrensverzögerung durch Anordnung einer zwangsweisen Bronchoskopie zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft trotz Verfahrensverzögerung durch Anordnung einer zwangsweisen Bronchoskopie zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Untersuchung zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Der verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 3. Mai 1966 - 1 BvR 58/66, BVerfGE 20, 45, 50; Beschluss v. 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640).

    Dies macht eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich (Vgl. BVerfG [Kammer], Beschlüsse v. 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, und vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705).

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschlüsse v. 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, und vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705, sowie vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05, StV 2005, 220, 224).

  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Kommt es zu vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden erheblichen Verfahrensverzögerungen, wobei es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit nicht ankommt (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, NJW 2006, 672, 673 f.), so liegt ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vor (vgl. BVerfGE a.a.O.; Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705), kann dies im Einzelfall der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen.

    Dies macht eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich (Vgl. BVerfG [Kammer], Beschlüsse v. 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, und vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705).

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschlüsse v. 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, und vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705, sowie vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05, StV 2005, 220, 224).

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Freiheitsgrundrecht auf dem Boden einer entsprechenden Disposition des Grundrechtsträgers hinter anderen - auch verfassungs- und konventionsrechtlich abgesicherten - Rechten jedenfalls zeitweilig zurücktritt (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 1. Juli 2006 - 54810/00 Jalloh/Deutschland, NJW 2006, 3117, 3121 Rn. 77; vgl. auch - freilich nur bis zur Grenze erheblicher Verzögerung - in Fällen der Kollision mit dem Recht des Angeklagten auf freie Verteidigerwahl BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, NStZ-RR 2007, 312314 = StV 2007, 366, 368; MünchKomm-StPO/Trüg, § 81a Rn. 18).

    Dauerhafte gesundheitliche Folgen durch den Eingriff waren nicht zu besorgen (vgl. hierzu EGMR, Urteil v. 11. Juli 2006 - 54810/00 Jalloh/Deutschland, NJW 2006, 3117, 3120).

  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Erkennbar hätte der Angeklagte diesen Umstand der unzumutbaren Verhandlungsführung in seiner Anwesenheit selbst herbeigeführt (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss v. 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93, BVerfGE 89, 120, 129).

    Die hiermit verbundenen - und durch zumutbare Mitwirkung eines Angeklagten ohne weiteres zu vermeidenden (vgl. zu möglichen - hier indes nicht greifenden - verfassungsrechtlichen Bedenken etwa BVerfG, Beschluss v. 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93, BVerfGE 89, 120, 130) - Eingriffe in seine prozessualen Befugnisse hätten in entsprechender Anwendung des § 247 StPO durch eine Bild-und Tonübertragung in das Zentralkrankenhaus begrenzt werden können.

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Ihre Annahme oder Ablehnung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. jüngst BGH, Urteil v. 14. August 2015 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266 mit Anm. Lohmann NStZ 2015, 580; BGH, Urt. v. 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn 7; Urteile v. 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und v. 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 Rn 34 f., jeweils mwN).

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (BGH, Urteile v. 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn. 7 und v. 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582 mwN).

  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Dem ist ein hoher Beweiswert für die Bestimmung der inneren Einstellung des Angeklagten beizumessen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216, 217; ferner MünchKomm-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 212 Rn. 24 und 25 m.w.N.).

    Ganz außergewöhnliche Umstände von Gewicht, welche die Annahme nahelegen, der Angeklagte könnte trotz der vorstehenden Erwägungen auf einen glimpflichen Ausgang vertraut haben, sind derzeit nicht ersichtlich (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil v. 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Weder das Nachtatverhalten betreffend den zufällig verletzten S, noch die Tatsache, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt berauscht war (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 53, 183, 187), noch die - derzeit nur mögliche - anderweitige psychische Beeinträchtigung stellt die Kenntnis des Angeklagten in Frage.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Ihre Annahme oder Ablehnung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. jüngst BGH, Urteil v. 14. August 2015 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266 mit Anm. Lohmann NStZ 2015, 580; BGH, Urt. v. 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn 7; Urteile v. 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und v. 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 Rn 34 f., jeweils mwN).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Ihre Annahme oder Ablehnung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. jüngst BGH, Urteil v. 14. August 2015 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266 mit Anm. Lohmann NStZ 2015, 580; BGH, Urt. v. 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn 7; Urteile v. 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und v. 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 Rn 34 f., jeweils mwN).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Kommt es zu vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden erheblichen Verfahrensverzögerungen, wobei es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit nicht ankommt (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, NJW 2006, 672, 673 f.), so liegt ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vor (vgl. BVerfGE a.a.O.; Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06, 2006, 703, 705), kann dies im Einzelfall der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15

    Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

  • BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen (Verurteilung allein

  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Annahme der Fluchtgefahr ist nur aufgrund solcher Tatsachen gerechtfertigt, die bei objektiver Würdigung der Umstände des Einzelfalls für eine höhere Wahrscheinlichkeit sprechen, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen als sich ihm zu stellen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 - juris; Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112 [Untersuchungshaft und Haftgründe], Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20

    Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11 unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris: Haftfortdauer bei einer hoch ansteckenden Erkrankung des Angeklagten und Ungewissheit über die Dauer seiner Verhandlungsunfähigkeit).
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 - OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Aussetzung des Verfahrens in Zeiten der

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Annahme der Fluchtgefahr ist nur aufgrund solcher Tatsachen gerechtfertigt, die bei objektiver Würdigung der Umstände des Einzelfalls für eine höhere Wahrscheinlichkeit sprechen, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen als sich ihm zu stellen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 - juris; Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112 [Untersuchungshaft und Haftgründe], Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris Rn. 80; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41860
OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,41860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Feststellung der Verhandlungsfähigkeit, Bronchonskopie

  • Justiz Hamburg

    Strafverfahren: Aufklärung des Verdachts einer offenen Tuberkulose beim Angeklagten durch Anordnung einer körperlichen Untersuchung

  • Wolters Kluwer

    Zwangsweise Aufklärung eines Tuberkuloseverdachts zur Prüfung der Verhandlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a
    Zwangsweise Aufklärung eines Tuberkuloseverdachts zur Prüfung der Verhandlungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Angeklagter mit offener Tuberkulose, oder: Zwangs-Bronchonskopie - geht das?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung von Bronchoskopie wegen möglicher offener Tuberkulose beim Angeklagten verhältnismäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 419
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
    (2) Dauerhafte gesundheitliche Folgen durch den Eingriff stehen nicht zu besorgen (vgl. hierzu EGMR, Urteil v. 11. Juli 2006 - 54810/00 Jalloh/Deutschland, NJW 2006, 3117, 3120).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Die hiermit verbundenen Eingriffe in seine prozessualen Befugnisse (vgl. zu - hier freilich sich nicht aufdrängenden - verfassungsrechtlichen Bedenken etwa BVerfG, Beschluss v. 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93, BVerfGE 89, 120, 130) wären etwa in entsprechender Anwendung des § 247 Satz 4 StPO durch eine Bild-und Tonübertragung in das Zentralkrankenhaus zu begrenzen.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
    Zulässig ist im Wege dieser Maßnahme auch die Aufklärung der Verhandlungsfähigkeit - hier verstanden als Sachaufklärung betreffend eine tatgerichtliche Durchsetzbarkeit der den Angeklagten treffenden Anwesenheitspflicht - des Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 5. April 1968 - 2 BvR 253/68, BVerfGE 27, 211, 219 sowie nur KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 81a Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11567
OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,11567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,11567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2015 - 1 Ws 148/15 (https://dejure.org/2015,11567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung trotz größeren zeitlichen Abstands zwischen Anhörung und Entscheidung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 309
    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung trotz größeren zeitlichen Abstands zwischen Anhörung und Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Widerruf einer Strafaussetzung auch bei fehlender zeitnaher Anhörung des Verurteilten möglich

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 64 StVK 1237/14
  • OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15
 
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  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09

    Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15
    Der Verurteilte hat zwar in anderer Sache inzwischen erstmals Strafhaft verbüßt, was ggf. auch ein Umstand sein könnte, vom Widerruf abzusehen, wenn erkennbar wäre, dass ihn die erfahrene Strafhaft so stark beindruckt hat, dass davon ausgegangen werden könnte, dass auch ohne weitere Strafvollstreckung vom Verurteilten keine neuen Straftaten mehr drohen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 20.10.2009 - 3 Ws 386/09 - juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; zeitnah;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2015 - 1 Ws 148/15
    Der Senat teilt deshalb insoweit nicht die Auffassung des 2. Strafsenats des hiesigen Oberlandesgerichts (StV 2001, 413 f.), dass bei fehlender zeitnaher Anhörung des Verurteilten (konkreter zeitlicher Abstand zwischen Anhörung und Widerrufsbeschluss: vier Monate) allein deswegen schon eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und eine Zurückverweisung der Sache geboten wäre.
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